Pressemitteilungen
Die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen bei der Abwasserbeseitigung sowie allgemeine Kostenentwicklungen zwingen den ZAST zur Erhöhung der Abwassergebühren zum 01.01.2018
An der bereits im Jahr 2000 getroffenen Festlegung, Gebührenanpassungen maximal entsprechend der Steigerung der Lebenshaltungskosten bei Sicherung einer sozialverträglichen Belastung der Abgabepflichtigen vorzunehmen, konnten wir in den vergangenen sieben Jahren festhalten. Um die Aufgabe der Abwasserbes eitigung aber auch in Zukunft kostendeckend zu erfüllen, ist eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2018 unumgänglich.
Klärschlamm / Fäkalschlamm
Entsorgung von Klärschlamm, Fäkalschlamm und Abwasser aus abflusslosen Gruben im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Abwasser Schlematal (ZAST)