Die häufigsten Fragen zur Kleineinleiterabgabe

1. Was hat die Abwasserabgabe mit der Kleineinleiterabgabe zu tun?

Der ZAST muss für die Benutzung des Gewässers eine Abgabe an den Freistaat Sachsen zahlen (Abwasserabgabe). Ebenso müssen die Kleineinleiter für die Benutzung des Gewässers eine Abgabe zahlen (Kleineinleiterabgabe). Der Freistaat Sachsen erhebt diese Kleineinleiterabgabe jedoch nicht selbst von den Bürgern, sondern hat stellvertretend den zuständigen Verband damit beauftragt.

2. Ich musste bisher nie eine Kleineinleiterabgabe bezahlen, warum jetzt?

Die Abgabe für Kleineinleiter wird schon seit Beginn der 80'er Jahre in Deutschland erhoben. Seit dem Jahr 2010 müssen alle Kleineinleiter in Sachsen, die keine vollbiologische Kleinkläranlage betreiben, die Abgabe zahlen. Der zuständige Verband erhebt nun die Abgabe für den Freistaat.

3. Was macht der ZAST mit den Einnahmen?

Der ZAST kann die Einnahmen nicht behalten, sondern muss sie an den Freistaat Sachsen weiterreichen.

4.  Warum muss auch noch den Verwaltungsaufwand bezahlen?

Der Verwaltungsaufwand besteht nicht nur darin, ein paar Bescheide zu erstellen und das Geld von den Bürgern „zu kassieren". Der Aufwand ist viel größer und beinhaltet u. a. die Erstellung und Pflege eines umfassenden Katasters. Der Freistaat übernimmt diese Kosten nicht. Er hat gesetzlich geregelt, dass diese Kosten durch den zuständigen Verband auf die Bürger umzulegen sind.

5. Widerspruch (ohne die Angabe von Gründen), ist das korrekt?

Natürlich hat jeder Betroffene das Recht Widerspruch einzulegen. Zur besseren und schnelleren Bearbeitung sollte nach Möglichkeit ein Grund angeben werden. So wird für beide Seiten Zeit und Geld gespart, was am Ende wieder den Betroffenen zu Gute kommt.

6. Muss ich die Abgabe auch bezahlen, wenn ich auf meinem Grundstück eine Versickerung habe?

Laut den einschlägigen Gesetzen gilt auch das Grundwasser als Gewässer. Wer also sein Abwasser auf dem Grundstück versickern lässt leitet dies ins Grundwasser ein und muss auch die Abgabe leisten.

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